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   BSG, 26.05.1964 - 9 RV 458/63   

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https://dejure.org/1964,8613
BSG, 26.05.1964 - 9 RV 458/63 (https://dejure.org/1964,8613)
BSG, Entscheidung vom 26.05.1964 - 9 RV 458/63 (https://dejure.org/1964,8613)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 1964 - 9 RV 458/63 (https://dejure.org/1964,8613)
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  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 26.05.1964 - 9 RV 458/63
    'zurückzuweisen° Sie halten das angefochtene Urteil für zutreffend° Die Revision ist durch die das Bundessozialgericht (BSG) grundsätzlich bindende Zulassung (BSG 6, 70) statthaft und auch 'form- und fristgerecht eingelegt und begründet werden (53 162 Abs, 1 Nr° -) 3.
  • BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen

    Auszug aus BSG, 26.05.1964 - 9 RV 458/63
    ausgegangen, daß vorher lediglich eine Primär-Inféktion in ruhendem Stadium bestanden hat, ohne daß Krankheitserscheinungen bis dahin manifest geworden waren, und hat hinzugefügt, es sei gerade» zu unwahrscheinlich, daß unter mitteleuropäischen Lebensbedingungen vor 1950 ein 46-jähriger Mensch noch nicht tuberkuloscinfiziert gewesen sein sollte° Er hat somit bei R° eine bei gesunden "rwachsenen üblicherweise vorkommende frühere Primär-Infektion unterstellt, die keine Krankheitserscheinungen zur Folge hatte, Die Einwirkungen des Werkflakdienstes haben nach diesem Gutachten somit nicht ein bereits vorhandenes Leiden verschlimmert, sondern ein neues Krankheitsgeschehen zum Ausbruch gebracht° Wie das BSG im Urteil vom 14° Dezember 1951 (KOV 1962, 90, 92) für Anlageleianzunehmen, wenn die Anlage bisher kein krankhaftes Geschehen heivorgerufen hat, sondern erst durch einen schädigenden Vorgang zur Ausbruch gebracht wurde; in diesem Falle sind Anlage und schädigender Vorgang gleichwertig, weshalb nicht lediglich eine Anerkennung im Sinne der Verschlimmerung erfolgen darf° Nach alledem war, da die vom LSG festgestellte HdE um 100 v"H", bei der es sich um eine tatsächliche Feststellung des Gerichts (@ 165 SGG) handelt (BSG 6, 267), von der Revision als solche nicht angegriffen ist, das Urteil des LSG nicht zu beanstandeno Somit mußte die Revision des Beklagten als unbegründet zurückgewiesen werden (% 170 Abs° 1 Satz 1 SGG)° Die Kostenentscheidungberüht auf 5 195 SGG.
  • BSG, 19.03.1959 - 10 RV 561/57
    Auszug aus BSG, 26.05.1964 - 9 RV 458/63
    Fi1::%=" stützen, bekundete, daß der Einsatz Lufta.D° der der abwehr seit etwa 1942 dem der Fronttruppen gleichgesetzt werdcni müsse" Dieser Erwägung bedurfte es aber im vorliegenden Fall nicht; denn die VorauSsetzung"daß der Einsatz mit besonderen kriegseigentühlichcn Gefahren.für die Gesundheit verbunden war, gilt nur für 5 5 Abs" 2 BVG, nicht jedoch für den hier vorliegenden militärähnlichcn Dienst im Sinne des 5 5 Abs" 1 Buchst° b.Bve" Hierfür genügt gemäß 5 4 Abs, 5 BVGdie Wahrscheinlichkeit eines ursächlichcn Zusammenhangs zwischen dem militärähnlichen Dienst und der Gesundheitsstörung (vgl° hierzu auch BSG 9, 229 und Entscheidung des erkennenden Senats vom 23° Mai 4962 - 9 RV 1190/57 --)° '.
  • BSG, 23.05.1962 - 9 RV 1190/57
    Auszug aus BSG, 26.05.1964 - 9 RV 458/63
    Fi1::%=" stützen, bekundete, daß der Einsatz Lufta.D° der der abwehr seit etwa 1942 dem der Fronttruppen gleichgesetzt werdcni müsse" Dieser Erwägung bedurfte es aber im vorliegenden Fall nicht; denn die VorauSsetzung"daß der Einsatz mit besonderen kriegseigentühlichcn Gefahren.für die Gesundheit verbunden war, gilt nur für 5 5 Abs" 2 BVG, nicht jedoch für den hier vorliegenden militärähnlichcn Dienst im Sinne des 5 5 Abs" 1 Buchst° b.Bve" Hierfür genügt gemäß 5 4 Abs, 5 BVGdie Wahrscheinlichkeit eines ursächlichcn Zusammenhangs zwischen dem militärähnlichen Dienst und der Gesundheitsstörung (vgl° hierzu auch BSG 9, 229 und Entscheidung des erkennenden Senats vom 23° Mai 4962 - 9 RV 1190/57 --)° '.
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